Zum Erwerb einer Fischereilizenz benötigen Sie:
- eine Oö. Fischerkarte oder eine andere anerkannte Fischerkarte oder eine Gastfischerkarte (kann bei Lizenzausgabestellen um 15 Euro erworben werden)
- Gastfischerkarten kann man nur zweimal pro Jahr kaufen. Sie sind nur in Verbindung mit einem Personalausweis gültig und gelten drei Wochen. Man kann damit für den Mondesee Tages- Zweitages- und Wochenlizenzen erwerben.
Die Angelfischerei für Kinder unter 12 Jahren
vom Ufer aus ist mit bestimmten Einschränkungen kostenlos.
Zum Erwerb einer Oö. Fischerkarte
ist die Teilnahme an einer mindestens zweitägigen Jungfischerunterweisung notwendig. Abschluss des Kurses ist die Fischerprüfung. Die Oö. Fischerkarte ist ein Leben lang gültig.
Betreten fremder Grundstücke
Als Angler sind Sie berechtigt, fremde Grundstücke zur Ausübung des Fischfanges zu betreten. Ist das Grundstück eingezäunt, muss vor dem Betreten der Grundeigentümer davon in Kenntnis gesetzt werden, soweit dies möglich und zumutbar ist. Eingefriedete und mit Wohn- oder Betriebsgebäuden u. dgl. bebaute Grundstücke dürfen nur mit Zustimmung des Eigentümers betreten werden. Dies gilt auch für das Befahren privater Wege und Straßen.
Bitte beachten Sie dabei:
Ihr Aufenthalt auf fremden Grund muss für den Eigentümer zumutbar sein.
Dies trifft nicht zu, wenn der Eigentümer mit Familie selbst baden will.
Das Betretungsrecht gilt nur für Lizenznehmer, nicht für Freunde und Familien-
angehörige!
Für verursachten Schaden sind Sie haftbar!
Verhalten Sie sich ordentlich am Angelplatz (kein Lärm, kein Abfall, kein Feuer,
kein Zelt usw.)!
Kontrolle
Die Einhaltung der Bestimmungen wird durch Fischereiaufsichtsorgane kontrolliert. Beeidete Organe tragen eine Plakette und sind auf Wunsch zur Ausweisleistung verpflichtet. Ihnen sind Fischerkarte oder Gastfischerkarte, Lizenz und Fangliste auszuhändigen und allfällige Durchsuchungen von Behältnissen zu gestatten. Kontrollorgane sind berechtigt, bei Bestimmungsübertretungen die ausgestellten Lizenzen gänzlich oder zeitlich beschränkt ohne Kostenersatz zu entziehen und in schweren Fällen Anzeige zu erstatten.
Das Fischereirevier Mondsee
Das Fischereirevier Mondsee besteht aus dem Mondsee, dem Baggersee in St. Lorenz, dem Egelsee in Scharfling, den Fließgewässern Zellerache, Fuschlerache, Wangauerache, Steinerbach und einigen weiteren kleineren Bächen.
Alle Fischereirechtsbesitzer oder Pächter eines Rechtes bilden die Reviervollversammlung.
Die Reviervollversammlung wählt für jeweils sechs Jahre den Revierausschuss Mondsee.
Der Revierausschuss verwaltet das Fischereirevier Mondsee, bestimmt den Besatz, regelt die Laichfischerei, legt Schonzeiten fest, bestellt Kontrollore u.v.m.
Amtierender Revierausschuss
Von links nach rechts:
Obmann: | Martin Wendtner |
Obm.-Stellv.: | Mag. Norbert Abel |
Geschäftsführer: | Mag. Gerhard Reichl |
Anglervertreter: | Daniel Niederreiter, Obmann des Fischereivereines |
Vorstandsmitglied: | Martin Kalleitner |
Kontrollorgane für den Mondsee
Von links: Heinz Zöldi, Karl Maier, Klaus Faber (nicht mehr aktiv), Franz Blaichinger, Dr. Erik Loos, Peter Stadler (nicht am Foto)